Mit dem Zug
JR Tokushima Line · Hikita Station (Aussteigen an JR Tokushima Line · Hikita Station)
Mit dem Taxi
Von Tokushima Station ca. 50 Minuten; vom Tokushima Flughafen ca. 30 Minuten
※Taxi-Fahrpreise sind ungefähre Angaben und können abweichen.
Club-Bus
· Tokushima Flughafen ⇔ Grand Exci Naruto Golf Club 36
※Nur für Gäste, die im Grand Exci Naruto The Lodge übernachten
※Reservierung 2 Tage im Voraus erforderlich
· Autobahn Naruto ⇔ Grand Exci Naruto Golf Club 36
※4 Abfahrten täglich, bitte bestätigen Sie die Abfahrtszeiten mit dem Golfplatz.
Grandi Naruto Golfclub 36 - Ein weitläufiger und flacher Platz, der die Schönheit der Natur und Landschaft der Seto-Inlandsee widerspiegelt.
Ein herausfordernder und aufregender Westkurs sowie ein erfrischender Ostkurs mit Blick auf das Meer.
Genießen Sie ein erfrischendes Gefühl der Erfüllung in diesem Golfresort, das den Traum eines jeden Golfers wahr werden lässt.
Mit dem Zug
JR Tokushima Line · Hikita Station (Aussteigen an JR Tokushima Line · Hikita Station)
Mit dem Taxi
Von Tokushima Station ca. 50 Minuten; vom Tokushima Flughafen ca. 30 Minuten
※Taxi-Fahrpreise sind ungefähre Angaben und können abweichen.
Club-Bus
· Tokushima Flughafen ⇔ Grand Exci Naruto Golf Club 36
※Nur für Gäste, die im Grand Exci Naruto The Lodge übernachten
※Reservierung 2 Tage im Voraus erforderlich
· Autobahn Naruto ⇔ Grand Exci Naruto Golf Club 36
※4 Abfahrten täglich, bitte bestätigen Sie die Abfahrtszeiten mit dem Golfplatz.
Punkte einlösen
Sie können Ihre Punkte für die Buchung von Abschlagszeiten, Hotels und Mietwagen verwenden.
Punkte können zur Reduzierung von Vorauszahlungen verwendet werden. Eine Nutzung für Zahlungen vor Ort auf Golfplätzen oder in Hotels ist nicht möglich.
Pro Bestellung können maximal 10.000 Punkte verwendet werden.
Punkte sammeln
Sie können Punkte durch Online-Buchung von Abschlagszeiten und Hotels sammeln.
Die Anzahl der gesammelten Punkte richtet sich nach den Angaben auf der BaiGolf-Website oder in der App.
Die Punkte werden 1 bis 7 Werktage nach Abschluss der Bestellung gutgeschrieben. Maßgeblich ist der tatsächliche Betrag.